NEUE  REGELN  FÜRS  KABEL-TV


 

Für das Kabelfernsehen brauchen die Mieter der Genossenschaft ab dem 01.07.2024 keine neuen Verträge.

 

 

Ab 01.07.2024 fällt das sogenannte Nebenkostenprivileg für die Nebenkostenabrechnung weg. Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabel-TV-Anschlusses in der Betriebskostenabrechnung. Dieses „Nebenkostenprivileg“ wurde mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle) mit der Übergangsfrist bis zum 30.06.2024 abgeschafft.

 

 

Bis zum 30.06.2024 werden die Kosten über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet.

Ab dem 01.07.2024 werden wir die Gebühren für das Kabel-TV weiterhin als Sammelrechnung zahlen, die Kosten aber nicht mehr umlegen. Das heißt, alle Mieter mit dem neuen Glasfaserkabelanschluss der Firma PYÜR erhalten ihr Fernsehen ab dem 01.07.2024 kostenfrei.

 

 

Kein Mieter unserer Genossenschaft muss also einen neuen Vertrag mit PYÜR oder einem anderen TV-Anbieter abschließen, es sei denn, der Mieter möchte zusätzliche Leistungen wie Internet, Telefon oder sonstige Angebote.